BGH, Pressemitteilung Nr. 76/11 vom 5.5.2011 bzgl. Beschl. v. 5.05.2011 Az.: 3 StR 458/10
Großer Senat des BGH entscheidet über mögliche Amtsträgerstellung niedergelassener Vertragsärzte.
Normen: §§ 11 Abs. 1 Nr. 2c, 331 ff. StGB
Es ist für die Frage der Strafbarkeit niedergelassener Vertragsärzte von vorrangiger Bedeutung, ob diese bei der Behandlung gesetzlich Versicherter als Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB anzusehen sind, weil dann eine Strafbarkeit nach den §§ 331 ff StGB in Betracht kommen könnte. Der 3. Strafsenat des BGH hat diese Frage dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt. Ihre Beantwortung wird über den vorliegenden Einzelfall hinaus erhebliche Auswirkungen auf die Strafverfolgungspraxis im Bereich des so genannten Pharmamarketing haben.
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