Aus der Trennung von Kapitalbesitz und Unternehmenskontrolle resultierende Phänomene, die heute unter dem Begriff der Corporate Governance diskutiert werden, waren bereits in den frühen Jahren der 1870 gegründeten Deutschen Bank erkennbar: „Eine Konsequenz der Rechtsform der Deutschen Bank als Aktiengesellschaft bestand darin, dass die Direktoren ebenso wie die ‚Bankbeamten‘ Angestellte waren, während in traditionellen Privatbankhäusern (…) der oder die Eigentümer an der Spitze der Unternehmenshierarchie standen, die mit ihrem privaten Vermögen für ihre Entscheidungen hafteten.“ Durch die 2. Aktienrechtsnovelle 1884 wurde der frühere Verwaltungsrat in Aufsichtsrat umbenannt und auf Überwachungsaufgaben reduziert. Bei der Deutschen Bank verkörperten die damaligen Bankdirektoren Georg von Siemens (1870–1900) und Hermann Wallich (1870– 1894) den neuen Angestellten-Unternehmer; sie waren gesellschaftlich den Privatbankiers gleichgestellt und mussten mindestens 25 Aktien besitzen. 115 Jahre später, im März 2001, war die Deutsche Bank das erste DAX 30-Unternehmen überhaupt, das durch ihren Vorstand und Aufsichtsrat eigene Corporate Governance Grundsätze beschloss.
Das dazwischen liegende 20. Jahrhundert hatte die deutsche Bankwirtschaft bereits mehrfach an die Grenzen ihrer Stabilität geführt. So mündete die Deutsche Bankenkrise einschließlich der Zahlungsunfähigkeit von Darmstädter und Nationalbank (und weiterer Banken) und staatlich angeordneter Bankenfeiertage im Juli 1931 unter anderem in umfangreichen (Teil)Verstaatlichungen. Zuvor hatte bereits im Mai 1931 in Österreich die Creditanstalt ihre Zahlungsunfähigkeit erklärt; auch dieses Institut wurde (teil)verstaatlicht. Ein gutes dreiviertel Jahrhundert später, im September 2008, erreichte die letzte Finanzmarktkrise ihren Höhepunkt mit der Schließung der weltweit agierenden Investmentbank Lehman Brothers.
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