Der Erbvertrag ist in vielen Fällen als Instrument für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge geeignet: Einerseits gibt er dem oder den Unternehmensnachfolger(n) wie auch anderen Erbbeteiligten (Ehegatte, Kinder und Enkel) größere Sicherheit als ein jederzeit widerrufliches Testament. Andererseits zwingt er im Gegensatz zu einem Übergabevertrag unter Lebenden den Unternehmer nicht dazu, schon vor dem Tod die Stellung als Unternehmer zugunsten der nächsten Generation oder Außenstehender aufgeben zu müssen.
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