Durch die Schaffung des Bribery Act wurde im Vereinigten Königreich ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung geschaffen, wovon auch deutsche Unternehmen betroffen sein können. Von Bedeutung ist dabei, dass deutsche Unternehmen für Handlungen von Dritten verantwortlich gemacht werden können, wenn ein hinreichender Bezug zum Vereinigten Königreich besteht. Allerdings hat das Unternehmen die Möglichkeit, sich durch ein angemessenes Compliance-System zu verteidigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2011.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-02-03 |
Seiten 16 - 21
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