Am 5.7.2016 ist die neue EU-Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Danach gelten in Zukunft u. a. verschärfte Anforderungen für den Know-how-Schutz: Unternehmen müssen angemessene Maßnahmen der Geheimhaltung treffen, um in den Genuss eines rechtlichen Schutzes ihrer Geschäftsgeheimnisse zu kommen. Doch worin diese angemessenen Maßnahmen bestehen, ist noch ungeklärt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2016.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-05 |
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