Die Kapitalflussrechnung ist ein zentrales Instrument zur finanziellen Einschätzung von Geschäftsmodellen. Im Gesetz nicht geregelt, obliegt es dem DRSC, hierfür einen Ausgestaltungsvorschlag zu unterbreiten, dem zumindest für den Konzernabschluss die Vermutung inhärent ist, die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbilanzierung zu erfüllen. Aktuell soll DRS 21 die bisherige Regelung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, ersetzen. Neben vielen gelungenen Änderungen hat das DRSC aber einige Inkonsistenzen bei der für interne und externe Adressaten für sinnvoll erachteten Ausgestaltung festgeschrieben. Dies erfordert weiterhin aufwendige rechenzweckorientierte Aufbereitungsmaßnahmen und schränkt die Transparenz der Rechnung ein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2014.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-06-04 |
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