– Der Eigenkapitalspiegel ist ein Pflichtbestandteil von Jahresabschlüssen von kapitalmarktorientierten Unternehmen, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, und von handelsrechtlichen Konzernabschlüssen.
– Im Eigenkapitalspiegel werden sowohl die erfolgswirksamen als auch die erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals des betreffenden Geschäftsjahrs dargestellt.
– Form und Inhalt des Eigenkapitalspiegels sind gesetzlich nicht geregelt.
– Die Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals erfolgt in Form einer Matrix, in der auf der Ordinate die Gründe für eine Eigenkapitalveränderung gezeigt werden und auf der Abzisse die Posten des Eigenkapitals.
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