Die Einzelfallprüfung – die Königsdisziplin unter den Prüfungen im Kreditgeschäft! Warum? Die Einzelfallprüfung erfasst das Kreditengagement in seiner Gesamtheit und stellt aufgrund ihrer komplexen Anforderungen hohe Ansprüche an die Qualifikation des Prüfers!
In der Vergangenheit dominierten die Einzelfallprüfungen im Kreditgeschäft die Tätigkeit der Kreditrevision. Das Kreditengagement stand im Vordergrund der Prüfungen. Beurteilungen der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft spielten eher eine untergeordnete Rolle.
Neben den Einzelfallprüfungen gewannen spätestens mit den »Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute« aus 2000 , den »Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute « aus 2002 – abgelöst 2005 von den »Mindestanforderungen an das Risikogeschäft« (MaRisk) – Prozess- und Systemprüfungen zunehmend an Bedeutung. Diese Entwicklung wurde begleitet von Überlegungen zur Kosteneinsparung in der Internen Revision durch andere Prüfungsansätze. Auch IFRS und die Vorgaben der SolvV sind hier zu berücksichtigen.
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