Die bilanzielle Bewertung zeichnet sich sowohl im HGB als auch in den endorsed IFRS durch die Besonderheit aus, dass die gesetzlichen Normen die Regeln für die Zuordnung der Werte zu den zu beurteilenden Sachverhalten vorgeben. Dabei handelt es sich sowohl bei den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften als auch bei den im Verordnungswege übernommenen (endorsed) IFRS um zwingend zu beachtendes Recht, das zudem auf Europäischem Gemeinschaftsrecht beruht. Hieraus ergeben sich verschiedene Folgerungen.
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