Zur Darstellung des Eigenkapitalausweises im IFRS-Abschluss einer börsennotierten AG mit Sitz in Deutschland muss zwangsläufig im Vorfeld bestimmt werden, was unter ‚Eigenkapital’ zu verstehen ist und welche Kapitalkomponenten des Unternehmens/Konzerns inhaltlich dem Eigenkapital zuzuordnen sind. Allerdings existiert (in der Betriebswirtschaftslehre) keine allgemein gültige, einheitliche Definition, sondern „eine Vielzahl unterschiedlicher Eigenkapitaldefinitionen, die jeweils andere Aspekte in den Vordergrund rücken“. Die Abgrenzung des Eigenkapitals vom Fremdkapital ist gleichwohl für die Abbildung des Eigenkapitals per definitionem unabdingbar. Sofern Kapitalbestandteile nicht als Eigenkapital zu klassifizieren sind, folgt daraus eine Einordnung als Fremdkapital und ein in dieser Arbeit nachfolgend nicht weiter zu betrachtender Ausweis im IFRS-Abschluss. Die Eigenkapitalabgrenzung führt jedoch – sowohl in der theoretischen Diskussion als auch in der Unternehmenspraxis – zu teilweise erheblichen Schwierigkeiten bzw. unerwünschten Ergebnissen. Nachfolgend werden daher zuerst die Funktionen von Eigenkapital beschrieben und – darauf aufbauend – im Anschluss eine Abgrenzung des Eigenkapitals vom Fremdkapital vorgenommen.
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