Die Gestaltung der Nachfolge bei mittelständischen Familienkapitalgesellschaften folgt gänzlich anderen Regeln als bei Familienpersonengesellschaften. Der nachfolgende Beitrag erläutert die steuerlichen Rahmenbedingungen der familieninternen Nachfolge bei Kapitalgesellschaften und diskutiert Möglichkeiten zu deren steuerlicher Optimierung. Die Alternative zur familieninternen Nachfolge ist der Verkauf der Anteile, den Herr Prof. Dr. Meyer-Scharenberg in seinem Beitrag in Kap. III in Ziff. 3 ausführlich beleuchtet. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalgesellschaften haben sich seit der Vorauflage im Jahre 2004 grundlegend geändert. Dies betrifft nicht nur die erbschaftsteuerlichen Vorschriften seit der Geltung des neuen Erbschaftsteuerrechts, sondern gleichermaßen die ertragsteuerliche Seite. Der Gesetzgeber war in den letzten Jahren nicht untätig und hat das bisherige Besteuerungssystem gänzlich auf den Kopf gestellt. Grund genug, um einmal eine ganzheitliche Betrachtung der Übertragung und Vererbung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durchzuführen. Der nachfolgende Beitrag beginnt zunächst mit einigen Ausführungen zu den ertragsteuerlichen Rahmenbedingungen, bevor anschließend auf die neuen Regelungen des ab 2009 geltenden Erbschaftsteuerrechts in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes eingegangen wird. Im zweiten Teil werden bestimmte steuerorientierte Gestaltungen vorgestellt, die das neue Besteuerungssystem eröffnet und die zur Vermeidung steuerlicher Nachteile in Erwägung gezogen werden können. Eine weitestgehende Steuervermeidung bzw. Steuerminimierung ist eine der zentralen Vorgaben und Zielsetzungen der Gestaltung der familieninternen Unternehmensnachfolge. Gerade das neue Erbschaftsteuerrecht mit seinen komplexen Verschonungsregeln erfordert bei Kapitalgesellschaften eine vorausschauende Gestaltung sowohl im Hinblick auf die Struktur und Zusammensetzung des Vermögens als auch die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen.
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