Zu Beginn gilt es den Compliance-Begriff zu definieren und gegen die im Zusammenhang mit Compliance genannten Begriffe, wie Corporate Social Responsibility und Corporate Governance, abzugrenzen. Es sollen die Herkunft und die Funktion von Compliance erläutert werden, sowie eine Abgrenzung von Compliance- zu Rechtsrisiken vorgenommen werden, ehe auf die Rechtsform der SE und deren besondere Merkmale eingegangen wird.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Erläuterung des Compliance- Begriffs auf Basis der Entstehungsgeschichte sowie die Ermittlung und Definition des der Arbeit zugrunde liegenden Compliance-Verständnisses.
Der Compliance-Begriff stammt ursprünglich nicht aus dem rechtlichen Kontext, sondern aus dem medizinischen Gebrauch. Der Begriff wurde in den 1970er Jahren im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie entwickelt, die untersuchte, inwieweit die Patienten die von den Ärzten empfohlenen Therapieanweisungen befolgten. Compliance wurde in diesem Zusammenhang als die Bereitschaft des Patienten verstanden, bei therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen mitzuwirken und sich an die vorgegebenen Regeln zu halten, sog. „Therapietreue“ oder „Verordnungstreue“. Compliance wurde somit in seiner ursprünglichen Bedeutung als eine Art Verhaltenskonzept gesehen.
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