Was sind die wirtschaftlichen Folgen der Unternehmensmitbestimmung? Zu dieser Problematik hat sich seit Mitte der 1960er Jahre eine Vielzahl von Wissenschaftlern, Kommissionen und Institutionen in wissenschaftlichen und weniger wissenschaftlichen Beiträgen geäußert. Besonders in den Jahren vor der Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 wurde vielfach kritisiert, die Präsenz von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat schade dem Holding-Standort Deutschland oder führe gar zu Kursabschlägen am Kapitalmarkt. Nicht wenigen galt die quasi-paritätische Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 als „unhaltbare Anomalie“, die bestenfalls historisch-politisch zu erklären sei und nie das Prädikat einer effizienten Institution verdient habe. Der ehemalige Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Michael Rogowski, bezeichnete sie sogar als „Irrtum der Geschichte“. Die Finanzkrise scheint dagegen der Unternehmensmitbestimmung neuen Auftrieb zu verschaffen: Mitbestimmung stünde wieder hoch im Kurs, trüge zum sozialen Frieden bei und würde damit den Standort Deutschland aufwerten. Und in der öffentlichen Diskussion um angemessene Manager-Gehälter wird gerade von den traditionell mitbestimmungskritischen Wirtschaftsverbänden die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat angeführt, um für gesellschaftliche Akzeptanz der Vergütungshöhe von Vorständen zu werben. Und während neuerdings sogar CDUMinisterpräsidenten für staatlich festgesetzte Obergrenzen von Manager-Gehältern plädieren, warnen erstaunlicherweise prominente Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite vor staatlichen Eingriffen und verteidigen die Millionengehälter von Vorständen als von Ausnahmen abgesehen „im internationalen Vergleich angemessen“.
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