Die Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS stellen verstärkt auf die Informationsfunktion des Jahresabschlusses ab, während die Steuer- und Ausschüttungsbemessung keine zentralen Ziele der internationalen Bilanzierungsregeln darstellen. Vor diesem Hintergrund ist es daher unerlässlich, bereits vorab einige grundlegende Prinzipien der IFRS-Rechnungslegung abzubilden und zu diskutieren, um darauf aufbauend die Regelungen zu Ansatz, Bewertung und Ausweis im Rahmen des Abschlusses nach den internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzeigen zu können. Dabei stellt sich in der logischen Konsequenz zuerst die Frage, welche Vermögenswerte und Kapitalpositionen in die Bilanz des Unternehmens aufgenommen werden müssen (Ansatzpflicht) oder können (Ansatzwahlrecht). Man spricht dabei von der Bilanzierung dem Grunde nach. In einem zweiten Schritt ist darauf folgend zu klären, mit welchem Wert die nunmehr ggf. bilanzierten Posten anzusetzen sind. Man bezeichnet dies als Bewertung bzw. Bilanzierung der Höhe nach.
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