Das Amtsgericht Hamburg hatte in der vorliegenden Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Art und Weise, insb. dem zeitlichen Umfang der Durchsicht elektronischer Datenträger nach § 110 StPO zu entscheiden. In der Praxis ist dieser Punkt häufig ein Streitpunkt, der in Anbetracht der großzügigen Handhabe der Ermittlungsbehörden und Gerichte für Frustration sorgt. Das Amtsgericht entschied, dass die Durchsicht der Geräte in Anbetracht der dafür erforderlichen, angekündigten Zeitdauer rechtswidrig ist und der Beschuldigte zur Beschleunigung der Durchsicht durch die Herausgabe eines Passworts nicht mitwirken muss.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-06-01 |
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