Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-01 |
Im vergangenen Jahrzehnt rückte die Bekämpfung der Umweltkriminalität auch mit den Mitteln des Strafrechts zunehmend in den Fokus. Dies kommt sicherlich nicht von ungefähr. Wurden sie in grauer Vergangenheit regelmäßig noch als „Kavaliersdelikte” abgetan, haben sich Umweltstraftaten auf internationaler Ebene zwischenzeitlich zum drittgrößten Kriminalitätssektor „gemausert”.
Im Allgemeinen regelt das Außenwirtschaftsrecht den grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr der Bundesrepublik Deutschland. Oberstes Ziel ist dabei die Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung der sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange.
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland begeisterte Sportfans weltweit. Doch das Bild des „Sommermärchens” bröckelt: Durch das Bekanntwerden dubioser Zahlungsflüsse im Zuge der Vergabe und Ausrichtung der WM erscheint das Ereignis heute, fast 20 Jahre später, in einem anderen Licht. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorwürfe ist im vollen Gange.
Das Amtsgericht Hamburg hatte in der vorliegenden Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Art und Weise, insb. dem zeitlichen Umfang der Durchsicht elektronischer Datenträger nach § 110 StPO zu entscheiden. In der Praxis ist dieser Punkt häufig ein Streitpunkt, der in Anbetracht der großzügigen Handhabe der Ermittlungsbehörden und Gerichte für Frustration sorgt.
Mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2023 (G 352/2021) hat der Verfassungsgerichtshof (im Folgenden: VfGH) in Österreich die Bestimmungen der österreichischen Strafprozessordnung (im Folgenden: StPO) über die Sicherstellung von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern als verfassungswidrig aufgehoben, weil sie gegen die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens nach Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention („EMRK”) und auf Datenschutz gemäß § 1 des österreichischen Datenschutzgesetzes („DSG”) verstoßen.
Zu dem Thema „Behörden zwischen Verwaltungs- und Verfolgungstätigkeit: Der Rollentausch als besondere Herausforderung für die Verteidigung” fand am 24. Mai 2024 eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung in der Humboldt- Universität zu Berlin statt. Diese wurde von der WisteV Regionalgruppe Ost in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Martin Heger fast auf den Tag genau 15 Jahre nach Gründung der WisteV durchgeführt. Das besondere Thema und die interessanten Referenten zogen selbst an einem warmen Freitagabend viele Teilnehmer*innen in die Räumlichkeiten der Humboldt-Universität.
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