Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-01 |
Die strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und Gesellschafter weiten sich immer mehr aus. Bußgelder in Millionenhöhe und Korruptionsvorwürfe bestimmen die Medienlandschaft, der Trend zu Compliance und Risikomanagement ist ungebrochen und verunsicherte Konzerne versuchen sich und ihr Image um jeden Preis zu schützen. Unmittelbare Folge dieser Entwicklung ist das steigende Bedürfnis an qualifiziertem Rechtsrat, auch und besonders in der strafrechtlichen Krisensituation. Der Beitrag beleuchtet die typischen Aufgaben und Funktionen eines Unternehmensanwaltes in Verteidigungssituationen und stellt in Kurzform dessen rechtliches Fundament dar. Schwerpunktmäßig widmet sich der Beitrag den Problemen, die sich bei der Verteidigung und Beratung von Unternehmen in der Praxis ergeben.
Im Zuge der Finanzkrise wurde die mangelnde moralische Orientierung der „Finanzwirtschaft“ beklagt und schon bald die Forderung laut, mit Hilfe des Strafrechts eine ethische Neuorientierung durchzusetzen. Angeknüpft wird damit an das bekannte Konzept, das das Strafrecht als den kleinsten moralischen Nenner einer Gesellschaft begreift. In diesem Zusammenhang wird die Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts im Allgemeinen und die „Einführung eines Unternehmensstrafrechts“ im Besonderen diskutiert.
Bei unternehmensinternen Ermittlungen der Unternehmensleitung unter Zuhilfenahme externer Berater beim Verdacht auf mutmaßlich strafrechtlich relevante oder zumindest bußgeldpflichtige Rechtsverstöße durch Mitarbeiter (hier als „Internal Investigation“ bezeichnet) müssen diese oft befragt werden. Das Erfordernis besteht entweder, weil diese selbst verdächtig sind oder weil sie Wahrnehmungen gemacht haben könnten, die zur Aufklärung beitragen könnten. Diese Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmerbefragung („Interview“) kann für verdächtig(t)e Mitarbeiter hinsichtlich der psychologischen Belastung und in ihren Auswirkungen oft einer strafprozessualen Beschuldigtenvernehmung nahekommen.
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland belief sich auf ca. 14960 im 1. Halbjahr 2011. Der Durchschnittswert der Unternehmensinsolvenzen in den Jahren 1999 bis 2010 lag bei etwa 33.159 pro Jahr. Das sind gleichzeitig 33.159 potentielle Mandate pro Jahr, bedenkt man, dass der Staatsanwaltschaft von den Insolvenzgerichten routinemäßig Mitteilungen gemacht werden. Das ist in bundeseinheitlichen Justizverwaltungsanordnungen unter der Überschrift „Mitteilungen in Zivilsachen“ (MiZi) geregelt. Es handelt sich dabei um eine Vereinbarung zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz.
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts und die Vorstellung davon, was hierunter zu verstehen ist, ist in der Schweiz nicht weniger umstritten als im sog. "großen Kanton", also in Deutschland. Man könnte sogar sagen, dass die Diskussionen, bedingt durch die teilweise großen kantonalen Unterschiede, noch viel weiter gehen. So gibt es eine "Zürcher Definition", eine "Basler Definition", eine "Berner Definition", eine "Zuger Definition" und eine "Freiburger Definition" davon, was unter dem eingangs genannten Begriff zu verstehen ist. Und das sind nur die Definitionen einiger deutschsprachiger Kantone. In der französischsprachigen Schweiz, also etwa in Genf oder Lausanne, und im italienischsprachigen Tessin stellt sich die Situation noch einmal anders dar.
In der WiJ werden aktuelle Thesen und Fragestellungen von Folker Bittmann, Dessau- Roßlauer Leitender Oberstaatsanwalt, in aufbereiteter und von ihm redaktionell verantworteter Form vorgestellt. Sie versuchen, den innerhalb von WisteV erzielten Diskussionsstand repräsentativ widerzuspiegeln, können aber nicht durchweg Ergebnis eines vereinsweiten Diskussionsprozesses sein. Sie stellen schon deshalb nie unverrückbare Endpunkte dar.
Einleitend erläutert Herr Prof. Seer die Gründe für die Themenwahl der Veranstaltung. Er sehe das Steuerstrafrecht zwar nicht als eine Kernkompetenz des Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug an, jedoch als wichtigen Teil des Steuervollzuges. Daher habe er die Zusammenarbeit mit der WisteV gesucht. Im Folgenden solle zunächst anhand von Impulsreferaten eine Einleitung in die Problemstellung des Themas gegeben und im Rahmen der Podiumsdiskussion mit fachkundigen Teilnehmern insb. aus den Bereichen Justiz, Finanzverwaltung, Beraterschaft und Anwaltschaft anschließend vertieft werden.
Bei dem Werk handelt es sich um eine umfassende Erläuterung aller Aspekte der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen mit (bereits vorweg gesagt) beeindruckendem Umfang und ebensolcher Qualität.
Die Arbeit wurde an der rechtwissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwig-Universität Freiburg im Wintersemester 2009/2010 zur Dissertation angenommen und mit summa cum laude bewertet.
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