| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-04-19 |
Krankenkassen fordern Strafen fr korrupte rzte titelte die Zeitschrift Die Welt Anfang des Jahres. Diese und vergleichbare Meldungen zum Jahreswechsel 2012/2013 brachten auch der allgemeinen ffentlichkeit erneut den Beschluss des Groen Senats fr Strafsachen vom 29.03.2012 in Erinnerung. In dieser Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass der niedergelassene Vertragsarzt, also der freiberuflich ttige Arzt, der eine sogenannte Kassenzulassung innehat, weder Beauftragter im Sinne des 299 StGB im Verhltnis zu den Krankenkassen ist, noch die Amtstrgereigenschaft im Sinne des 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB inne hat, mit der Folge, dass weder der Tatbestand der Bestechlichkeit im geschftlichen Verkehr ( 299 StGB) noch die fr die Amtstrger geltenden Korruptionsvorschriften der 331 ff. StGB fr ihn Anwendung finden (knnen).
Die Geltendmachung von Schadensersatz durch von Straftaten geschdigte Unternehmen ist ein mhsames Unterfangen. In der Regel werden Schden durch kriminelle Handlungen erst mit einer gewissen zeitlichen Verzgerung berhaupt entdeckt. Hufig bedarf es zur Aufklrung des Sachverhalts und zur Substantiierung entsprechender Ansprche Informationen aus Strafverfahren, da bestimmte Beweismittel nur durch hoheitliche Manahmen berhaupt sichergestellt und beschafft werden knnen.
BGH, Urteil vom 20.10.2011 - 4 StR 71/11
BGH, Beschl. v. 12.09.2012 - 5 StR 363/12
LG Mannheim vom 03.07.2012 - 24 Qs 1/12 / 24 Qs 2/12
LG Gieen, Beschl. v. 25.06.2012 7 Qs 100/12
BAG, Urt. vom 21. Juni 2012 2 AZR 153/11
Das am 01.01.2013 (teilweise mit bergangsregeln bis zum 31.03.2013) in sterreich in Kraft getretene Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen erlassen wird, Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz-LobbyG, BGBl. I Nr. 64/2012, regelt die Einflussnahme auf die staatliche Willensbildung in Gesetzgebung und Vollziehung.
Die diesjhrige WisteV-wistra Neujahrstagung 2013, die wie blich bereits lange im Vorfeld ausgebucht war und auf dementsprechend reges Interesse stie, befasste sich mit dem Thema Wirtschaftsethik und Privatisierungstendenzen des Wirtschaftsstrafrechts.
Drei Jahre nach dem Erscheinen der Vorauflage ist die Neuauflage des Heidelberger Kommentars zu Strafprozessordnung auf den an Kommentierungen dieses Gesetzes nicht armen Buchmarkt gekommen. Es darf vorweggenommen werden, dass das auf ber 2840 Seiten und damit gegenber der Vorauflage um mehr als 250 Seiten angewachsene Werk die durch die Vorauflagen geweckten hohen Erwartungen (vgl. etwa die Rezension von Krenberger NJ 2009, 465) erfllt.
Die Autoren sind Mitarbeiter des Bundesrechnungshofes und haben mit dem o.g. Handbuch ein Werk verfasst, das jeder Praktiker, der mit Geldwsche und ihren mannigfachen Erscheinungsformen im Alltag zu tun hat, regelmig zur Hand nehmen wird. Es ist ihnen gelungen, das komplexe Thema der Geldwsche strukturiert darzustellen und insbesondere auch Nicht-Juristen die mit der Geldwsche verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten verstndlich zu machen.
Compliance ist in aller Munde. Die Verffentlichungen zum Thema sind vielfltig. Eine Fokussierung speziell auf kleinere und mittlere Unternehmen findet sich jedoch selten. Das von Stefan Behringer, Dekan der EBC Hochschule und Professor fr Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre an deren Hamburger Campus, im vergangenen Jahr herausgegebene Buch Compliance fr KMU Praxisleitfaden fr den Mittelstand nimmt sich des Themas an.
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