Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-01 |
Nicht zuletzt seit den Fällen „Siemens“, „Daimler“, „BAE“, „MAN" sind Ermittlungsverfahren mit internationalem Bezug in den Fokus der deutschen Öffentlichkeit, aber auch der juristischen Literatur gerückt. Der weit überwiegende Anteil der zu den inmitten stehenden rechtlichen Problemstellungen veröffentlichten Aufsätze und Monografien befasst sich mit den Ermittlungsverfahren in Deutschland bzw. in Amerika aus dem Blickwinkel des betroffenen Unternehmens.
Der Straftatbestand des Verleitens zu Börsenspekulationsgeschäften gemäß §§ 26, 49 BörsG bezweckt den Schutz des unerfahrenen Anlegers vor riskanten Spekulationsgeschäften. Nach einhelliger Auffassung soll die Unerfahrenheit nicht entsprechend der Unerfahrenheit des Wuchertatbestandes gemäß § 291 StGB verstanden werden, sondern nur in einem (engeren) Sinne einer sog. partiellen Unerfahrenheit im Bereich der Börsenspekulationsgeschäfte. Mit anderen Worten schützen die §§ 26, 49 BörsG den Anleger vor den Gefahren des Abschlusses eines Börsenspekulationsgeschäftes, die auch demjenigen drohen, der über eine durchschnittliche Geschäftskenntnis und Lebenserfahrung verfügt.
Im 1. Teil des Beitrags wurde in die insolvenzrechtlichen Grundlagen eingeführt. Anschließend wurden unter der Überschrift V. Insolvenzstraftaten im engeren Sinne die Punkte 1) Allgemeines und 2) Bankrott gem. § 283 StGB behandelt. Im hiesigen 2. Teil folgen die weiteren Insolvenzstraftaten.
Die Beweisaufnahme in Wirtschaftsstrafsachen wird zumeist von Urkunden dominiert. Fast zwangsläufig kommt dem sog. Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO in diesen Verfahren deshalb besondere Bedeutung zu, wobei es jedoch erhebliche regionale Unterschiede zu geben scheint.
Im Juni 2011 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgelegt, durch das "entschlossener gegen den schweren Schaden vorgegangen werden soll, den die Korruption auf wirtschaftlichem, sozialem und politischem Gebiet in der EU verursacht." Den ersten Schritt um Korruption in der EU wirksam bekämpfen zu können, hat die Kommission mit der Einführung des „Korruptionsbekämpfungsbericht der EU" gemacht. Durch diesen sollen die "Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Korruption unternehmen, regelmäßig überwacht und bewertet, und Anreize für ein größeres politisches Engagement auf diesem Gebiet gegeben werden."
Es gibt Neuigkeiten: Am 17.02.2012 hinterlegte der stellvertretende Außenminister der Russischen Föderation die Ratifikationsurkunde Russlands für den Beitritt zum OECD Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17.12.1997. Der noch amtierende Präsident Dmitrij Medwedew hatte das Ratifikationsgesetz Anfang Februar unterzeichnet. Der Beitritt Russlands wird am 17.04.2012 wirksam werden.
Fortsetzung des Artikels aus WiJ 1/2012 Seite 62 – 80: Themenblöcke 1-3.
Die gemeinsam von der WisteV und der wistra organsierte Neujahrstagung fand dieses Jahr erneut unter regem Interesse statt. Es ist sicherlich zu früh, von einer „Tradition“ zu sprechen die Tatsache, dass die dritte WisteV-wistra-Jahrestagung in Folge bereits Wochen zuvor ausgebucht war und ca. 120 Teilnehmer zählte, lässt aber erwarten, dass sich diese Veranstaltung als feste Größe neben dem bereits bestehenden Tagungsangebot etablieren wird.
3 Auflagen in knapp 8 Jahren: Allein das zeigt bereits den Erfolg dieses Handbuchs. 30 Autoren plus ein in der Mitarbeiterliste ‚unterschlagener‘, 10 Anwälte, 11 Professoren, aber nur ein hauptamtlicher Richter und 2 Staatsanwälte, 30 Männer und eine (bestimmt nicht: Quoten-)Frau haben in 15 Teilen 42 Abschnitte zum ‚eigentlichen‘ Wirtschaftsstrafrecht verfasst und dabei die Teile des ‚gesamten‘ Rechtsgebietes unbeachtet gelassen, die zu ihm nur ‚im weiteren Sinne‘ gehören.
Über dreißig Jahre nach dem Erscheinen der ersten Auflage von Kühnes Lehrbuch ist zu konstatieren, dass dies – nunmehr in 8. Auflage (2010) – zugleich ein Unikat und ein Juwel der Fachliteratur zu Strafverfahren und Strafprozessrecht ist.
Dr. Walther ist Preisträger des WisteV-Preis 2012.
Die vorliegende von Rönnau betreute Dissertation befasst sich mit der in der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung bislang wenig beachteten Thematik der Produkt- und Markenpiraterie im Kontext mit der komplexen Materie der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.
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