3 Auflagen in knapp 8 Jahren: Allein das zeigt bereits den Erfolg dieses Handbuchs. 30 Autoren plus ein in der Mitarbeiterliste ‚unterschlagener‘, 10 Anwälte, 11 Professoren, aber nur ein hauptamtlicher Richter und 2 Staatsanwälte, 30 Männer und eine (bestimmt nicht: Quoten-)Frau haben in 15 Teilen 42 Abschnitte zum ‚eigentlichen‘ Wirtschaftsstrafrecht verfasst und dabei die Teile des ‚gesamten‘ Rechtsgebietes unbeachtet gelassen, die zu ihm nur ‚im weiteren Sinne‘ gehören. Angesichts der gleichwohl gebotenen Stofffülle erscheint dies zumindest prima facie nicht als Nachteil, zumal dann nicht, wenn auch Daten-, Datennetz- und Zahlungskartendelikte sowie das Geschmacksmusterstrafrecht mehr oder weniger ausführliche Behandlung finden.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-01 |
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