Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-11 |
Am 08. Februar 2013 passierte der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes den Deutschen Bundestag mit geringfügiger Anpassung. Die Erneuerung ist zweifellos im Sinne des Rechtsanwenders, beseitigt sie doch eine völlig unübersichtlich gewordene Gesetzeslage. Durch die Novelle ergibt sich eine neue Struktur des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).
„Ein Verschweigen nachteiliger Tatsachen i.S.d. § 264a StGB erfordert ein bewusstes ‚Nichtsagen‘ oder Verheimlichen.“ Anhand dieses Leitsatzes einer Entscheidung des OLG Dresden vom 30. August 2012 lässt sich das strafrechtsdogmatische Problem der Abgrenzung unechter Unterlassungsdelikte von echten Unterlassungsdelikten im Kontext aktueller kapital marktstrafrechtlicher Fragestellungen behandeln.
Forensic-Service und Fraud-Investigation liegen im Trend der allgemein wahrzunehmenden „Compliance-Welle“ und die Wirtschaft selbst etabliert, in einer Art dem Gesetzgeber „vorauseilendem Gehorsam”, immer mehr private Überwachungs- und Ermittlungsmechanismen. Insbesondere bei IT-bezogenen privaten Ermittlungen besteht jedoch ein inhärentes Risiko durch die private Ermittlungstätigkeit selbst, neues Unrecht zu schaffen, da sehr leicht Grundrechte der Betroffenen verletzt werden können.
Dem Beschuldigten des schwedischen Ausgangsverfahrens war mit Anklage der Staatsanwaltschaft vom Juli 2009 vorgeworfen worden, in seinen Steuererklärungen für die Steuerjahre 2004 und 2005 falsche Angaben gemacht zu haben, wodurch dem schwedischen Staat „beinahe“ Einnahmen bei der Einkommens- und der Mehrwertsteuer in Höhe von insgesamt SEK 626.776 (davon SEK 147.550 Mehrwertsteuer) entgangen wären.
Wenig überraschend steht die gesetzgeberische Entwicklung derzeit in engem Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht. Die „Lex USA“, welche den zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten schwelenden Steuerstreit lösen und den involvierten Banken eine Strafverfolgung durch das Department of Justice ersparen soll, wird kontrovers diskutiert. Gesetzgebungsbedarf wird zudem hinsichtlich der Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière gesehen.
In der WiJ werden aktuelle Thesen und Fragestellungen von Folker Bittmann, Dessau-Roßlauer Leitender Oberstaatsanwalt, in aufbereiteter und von ihm redaktionell verantworteter Form vorgestellt. Sie versuchen, den innerhalb von WisteV erzielten Diskussionsstand repräsentativ widerzuspiegeln, können aber nicht durchweg Ergebnis eines vereinsweiten Diskussionsprozesses sein. Sie stellen schon deshalb nie unverrückbare Endpunkte dar.
Mit dem „Gehrlein/Ekkenga/Simon“ gibt es nun einen weiteren Kommentar zum GmbH-Gesetz, der sich neben den beiden Großkommentaren von Staub und dem Münchener Kommentar zum GmbHG insbesondere mit den Kommentaren von Lutter/Hommelhoff, 18. Auflage 2012, und Baumbach/Hueck, 20. Auflage 2012 sowie auch Roth/Altmeppen, 7. Auflage 2012, wird messen lassen müssen bzw. mit diesen „in Konkurrenz“ steht.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: