Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-11 |
„Unternehmen sind keine Personen, die nach moralischen Überlegungen handeln. Ihre Sonderrechte wie Steuervergünstigungen oder Subventionen setzen Sie politisch und juristisch durch. Während den Opfern von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette eines Unternehmens nur unverbindliche Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen, werden Konzerne durch Investitionsschutzverträge, die im Rahmen von Handelsabkommen zwischen Ländern abgeschlossen werden, privilegiert. Unternehmen dürfen Staaten sogar verklagen, falls deren Auflagen zur Einhaltung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt Konzerngewinne schmälern könnten.
Seit dem Inkrafttreten der reformierten strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 1.7.2017 ist diesbezüglich eine Vielzahl von Entscheidungen aller Instanzen ergangen. Fragen der Praxis wurden hierdurch zum Teil gelöst, andere sind nach wie vor noch offen, andere kommen durch Gesetzesänderungen - z.B. § 73e StGB und § 459g Abs. 4 StPO sowie geplante Gesetzesänderungen - künftig wieder (neu) dazu.
Die Kommunikation per E-Mail ist weder aus dem Berufs- noch dem Privatleben wegzudenken. Aufgrund der einfachen und ubiquitären Nutzung schlummert in E-Mail-Postfächern eine Masse an Informationen, die tiefgreifende Einblicke in die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und das Privatleben der jeweiligen Nutzer erlaubt. Dabei ist es keine Seltenheit, dass sich über ein E-Mail-Postfach die Kommunikation des Nutzers über Jahre oder gar Jahrzehnte zurückverfolgen und analysieren lässt. Die Nutzung von E-Mails ist darüber hinaus auch deshalb sensibel, weil sich der Bürger hierfür der Hilfe Dritter bedienen muss. So ist der Bürger für die Nutzung eines E-Mail-Postfachs regelmäßig auf die Mitwirkung eines externen Providers angewiesen, bei dem auch Kopien der erhaltenen und versandten E-Mails gespeichert werden.
Die Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV) bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu dürfen. Zugleich bitten wir um Verständnis dafür, dass uns eine Positionierung aufgrund der satzungsmäßigen Beschränkung auf das Wirtschaftsstrafrecht nicht zu allen Vorschlägen möglich ist. In diesem Sinne bitten wir die Konzentration auf die Vorschriften zu verstehen, die für die Vermögensabschöpfung und die Geldwäsche relevant sind. Zu beiden Themen hat WisteV bereits in der Vergangenheit Stellung bezogen.
Die Corona-Pandemie hat die deutsche Wirtschaft ins Mark getroffen und zu einer schweren Rezession geführt. Zahlreiche Branchen mussten aufgrund der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der Pandemie ihre Geschäftstätigkeit einstellen oder aber zumindest stark zurückfahren. Infolgedessen brach das Bruttoinlandsprodukt 2020 gegenüber dem Vorjahr um etwa fünf Prozent ein. Unter normalen Umständen wäre damit zu rechnen gewesen, dass sich die drastischen Umsatzeinbußen der betroffenen Unternehmen in einem entsprechenden Anstieg der Insolvenzen widerspiegeln würde.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG) hat die Verfasserin in der Ausgabe dieses Journals, WiJ 2/2017, 43, mit dem Beitrag „Haben Sie das schon registriert?!“ vorgestellt. Seitdem tat sich wenig…
Unter strengen Auflagen der zuständigen Infektionsschutzbehörde fand am 15./16. Januar 2021 die jährliche Flaggschiff-Veranstaltung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung statt, wieder einmal in bewährter Kooperation mit der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra). Pandemiebedingt konnte die Tagung, wie auch zahlreiche andere WisteV-Veranstaltungen im vergangenen Jahr, nur digital abgehalten werden, wobei die damit gewonnenen Erfahrungen der – glänzend gelungenen – Durchführung der Veranstaltung zugutekamen. Inhaltlich ist durch dieses Format nichts verloren gegangen.
Wie so viele Veranstaltungen fiel auch die Herbsttagung der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV) und der Bucerius Law School, die dieses Jahr eigentlich ihr zehnjähriges Jubiläum gefeiert hätte, dem grassierenden Corona-Virus zum Opfer.
Als durchaus positive Nebenwirkung dieser bedrückenden Pandemie darf und sollte man aber gleichzeitig die Kreativität betrachten, mit der den Herausforderungen dieser Zeit immer wieder begegnet wird. Ganz in diesem Sinne ließen sich auch die Veranstalter der alljährlichen Herbsttagung nicht entmutigen und luden zur kontaktlosen Online-Konferenz.
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