Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-10 |
Der Beitrag stellt den von der Bundesregierung im März 2015 vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption" (BT-Drs. 18/4350) vor. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf den Neuregelungen im Bereich der Bestechung Europäischer, ausländischer und internationaler Amtsträger sowie der Bestechung im geschäftlichen Verkehr.
Die Sprecher von WisteV, Rechtsanwalt Dr. Thomas Nuzinger und LOStA Folker Bittmann, folgten am 06.06.2015 einer Einladung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht (BAG) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie disutierten im Abgeordnetenhaus von Berlin unter Moderation von Rechtsanwalt Torsten Mahncke (GRÜNE) über die Sinnhaftigkeit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts mit Frau MdB Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Justiz und Verbraucherschutz, Frau MdB Katja Keul und Frau RAin Yvonne Veith vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sowie rund 30 weiteren Mitgliedern aus Partei und Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Europa, Bund und Ländern.
Am 21. Mai 2015 fand in Köln bereits zum zweiten Mal der vom WisteV-Arbeitskreis Insolvenzstrafrecht und der ZInsO ausgerichtete Kölner Insolvenzstrafrechtstag statt, der nicht nur aufgrund der regen Teilnahme von mehr als 70 interessierten Gästen ein voller Erfolg war, sondern der vor allem wegen der exzellenten Vorträge durch hochkarätige Referenten als Glanzstunde der noch jungen Vortragsreihe bezeichnet werden kann. Diesen Glanz einzufangen soll mit den folgenden Zeilen versucht und dazu der Fokus auf zentrale Thesen der Referenten gerichtet werden.
In der WiJ werden aktuelle Thesen und Fragestellungen von Folker Bittmann, Dessau-Roßlauer Leitender Oberstaatsanwalt, in aufbereiteter und von ihm redaktionell verantworteter Form vorgestellt. Sie versuchen, den innerhalb von WisteV erzielten Diskussionsstand repräsentativ widerzuspiegeln, können aber nicht durchweg Ergebnis eines vereinsweiten Diskussionsprozesses sein. Sie stellen schon deshalb nie unverrückbare Endpunkte dar.
Unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Jahn (Forschungsstelle Recht und Praxis der Strafverteidigung an der Goethe-Universität) sowie dem Rechtsanwalt und wissenschaftlichen Mitarbeiter am Lehrstuhl, Fabian Meinecke, hatten Frankfurter Studenten durch Unterstützung der WisteV erstmals die Gelegenheit, selbst in die Robe eines Staatsanwalts oder Strafverteidigers zu schlüpfen – und das ist wörtlich zu verstehen.
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