„Unternehmen sind keine Personen, die nach moralischen Überlegungen handeln. Ihre Sonderrechte wie Steuervergünstigungen oder Subventionen setzen Sie politisch und juristisch durch. Während den Opfern von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette eines Unternehmens nur unverbindliche Beschwerdemechanismen zur Verfügung stehen, werden Konzerne durch Investitionsschutzverträge, die im Rahmen von Handelsabkommen zwischen Ländern abgeschlossen werden, privilegiert. Unternehmen dürfen Staaten sogar verklagen, falls deren Auflagen zur Einhaltung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt Konzerngewinne schmälern könnten. Deutschland hat 130 solcher bilateralen Abkommen geschlossen. Aktuell laufen 69 Klagen zur Durchsetzung deutscher Konzerninteressen. Laut einer Studie der Universität Maastricht ist der Exportweltmeister der weltweit fünftgrößte Verbraucher von mineralischen Rohstoffen und steht auch auf Platz fünf der Länder, deren Firmen besonders häufig in Menschenrechtsverletzungen ihrer Zulieferer verwickelt sind.“
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-11 |
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