Am 08. Februar 2013 passierte der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes den Deutschen Bundestag mit geringfügiger Anpassung. Die Erneuerung ist zweifellos im Sinne des Rechtsanwenders, beseitigt sie doch eine völlig unübersichtlich gewordene Gesetzeslage. Durch die Novelle ergibt sich eine neue Struktur des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Sie führt ferner zu definitorischen Anpassungen in § 2 AWG n.F., der nunmehr alphabetisch sortiert ist, wodurch sich die Suche nach Legaldefinitionen erleichtert. Die bisherige Systematik, die Ausgestaltung des AWG als Rahmengesetz und die bis dato geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Grundsätze bleiben jedoch weitgehend aufrechterhalten. Dies gilt leider auch für die zuweilen extensive Verweisungstechnik. Auch der „wilde Flickenteppich“ Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wurde novelliert. Die Novelle wirkt sich erheblich auf die Beschränkungstatbestände und die Straf- und Bußgeldvorschriften des AWG aus.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-11 |
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