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Dokument Korruptionsbekämpfungspaket der Europäischen Kommission
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Korruptionsbekämpfungspaket der Europäischen Kommission

  • Rechtsanwältin Mag. Katrin Ehrbar
  • Rechtsanwalt Mag. Phillip Bischof
  • Rechtsanwaltsanwärter Mag. Julian Korisek
  • cand. iur. Anna Katharina Radschek

Im Juni 2011 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket vorgelegt, durch das "entschlossener gegen den schweren Schaden vorgegangen werden soll, den die Korruption auf wirtschaftlichem, sozialem und politischem Gebiet in der EU verursacht." Den ersten Schritt um Korruption in der EU wirksam bekämpfen zu können, hat die Kommission mit der Einführung des „Korruptionsbekämpfungsbericht der EU" gemacht. Durch diesen sollen die "Anstrengungen, die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Korruption unternehmen, regelmäßig überwacht und bewertet, und Anreize für ein größeres politisches Engagement auf diesem Gebiet gegeben werden." Ziel ist es, auf diese Weise die Mitgliedstaaten zu unterstützen, einschlägige Rechtsvorschriften besser durchzusetzen, ihren internationalen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen und ihre Korruptionsbekämpfungsstrategien und –maßnahmen besser aufeinander abzustimmen.

Der Korruptionsbekämpfungsbericht der EU soll ein klares Bild der Korruptionsbekämpfungsanstrengungen und ihrer Ergebnisse zeichnen und Mängel und Schwachpunkte in den 27 Mitgliedstaaten aufzeigen und auf diese Weise die politische Bereitschaft zum Handeln fördern. Gefordert wird ein verstärktes kontinuierliches Vorgehen gegen Korruption, wovon einen Teil die vorgeschlagenen Maßnahmen darstellen sollen.

Kern dieser Maßnahmen ist die Einführung eines neuen Evaluierungsmechanismus zur Bewertung der Korruptionsbekämpfungsanstrengungen in der EU: Der „Korruptionsbekämpfungsbericht der EU" soll „Entwicklungstrends und zu behebende Mängel aufzeigen sowie zum Voneinander-Lernen und zum Austausch bewährter Praktiken“ anregen. Er wird ab 2013 alle zwei Jahre veröffentlicht und aus den Informationen unterschiedlicher Quellen erstellt werden. Es werden sowohl die bestehenden Überwachungsmechanismen des Europarats, der OECD und der Vereinten Nationen genutzt werden, sowie unabhängige Sachverständige, sonstige Beteiligte und die Zivilgesellschaft. Parallel wird die EU Verhandlungen über ihre Mitwirkung in der Europarats-Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) aufnehmen, um Synergieeffekte zwischen den beiden Mechanismen zu schaffen.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 2 / 2012
Veröffentlicht: 2012-06-01
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.compliancedigital.de/WiJ.02.2012.124

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Korruptionsbekämpfungspaket der Europäischen Kommission 10 Seiten, 226.15 KByte
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