Adieu Tristesse: So groß, wie einige internationale Beobachter nach eher oberflächlicher Betrachtung meinen, ist die Anpassungsbedürftigkeit des deutschen Korruptionsstrafrechts an europa- und völkerrechtliche Vorgaben nicht (hierzu auch Rehyn/Rübenstahl, CCZ 2011, 161). Dieser Befund gilt auch für die zunehmend monographisch beleuchteten Tatbestände des § 299 StGB, die seit längerem Gegenstand vielfältiger Reformdiskussionen sind. Felix Walther hat dies in seiner von Satzger betreuten Dissertation mustergültig heraus gearbeitet.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-06-01 |
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