Das am 01.01.2013 (teilweise mit Übergangsregeln bis zum 31.03.2013) in Österreich in Kraft getretene Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen erlassen wird, Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz-LobbyG, BGBl. I Nr. 64/2012, regelt die Einflussnahme auf die staatliche Willensbildung in Gesetzgebung und Vollziehung. Vor dem Hintergrund rezenter Korruptionsskandale in Österreich will das Gesetz - noch im Vorfeld zu und unabhängig von anderen rechtlichen Schranken wie dem gerichtlichen Strafrecht – durch verwaltungsrechtliche Registrierungs- und Verhaltenspflichten Einflussnahme verhindern, die in einer rechtsstaatlichen Demokratie als illegitim angesehenen wird, weil sie einzelnen Interessen zu Lasten der demokratischen Willensbildung unangemessenen Einfluss einräumt oder sich in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht akzeptabler Mittel bedient.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-04-19 |
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