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Dokument „Gesetzliche Privilegierung“ von internal investigations durch externe Kanzleien?
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„Gesetzliche Privilegierung“ von internal investigations durch externe Kanzleien?
Anm. zu LG Mannheim vom 03.07.2012 - 24 Qs 1/12 / 24 Qs 2/12 und zu v. Saucken, WiJ 2013, 30 ff.

  • Oberstaatsanwältin Renate Wimmer

Spätestens seit dem Korruptionsfall „Siemens“ und der strafrechtlichen Aufarbeitung desselben haben unternehmensinterne Untersuchungen (internal investigations) auch für deutsche Unternehmen eine wachsende Bedeutung. Einhergehend damit ist ein zunehmender Bedarf an privaten Untersuchungsführern. „Das Rennen um die Mandate ist eröffnet“ – schreibt JUVE in 4/2011. Ob nun unternehmensinterne Kräfte oder externe Kanzleien zur Aufklärung herangezogen werden, mag von vielen Aspekten abhängen. Eine entscheidende Rolle könnte hierbei aber der Beschluss des LG Mannheim vom 03.07.2012 spielen, in dem grundsätzlich von der Beschlagnahmefreiheit von internen Untersuchungsergebnissen im Gewahrsam von extern durch die Unternehmen mandatierten Rechtsanwälten ausgegangen wird. Ob dieser gerichtlichen Entscheidung ohne weiteres gefolgt werden kann, soll im folgenden Beitrag näher erörtert werden.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 2 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-19
Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.compliancedigital.de/WiJ.02.2013.102

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„Gesetzliche Privilegierung“ von internal investigations durch externe Kanzleien? 3 Seiten, 92.31 KByte
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