Im vergangenen Jahrzehnt rückte die Bekämpfung der Umweltkriminalität auch mit den Mitteln des Strafrechts zunehmend in den Fokus. Dies kommt sicherlich nicht von ungefähr. Wurden sie in grauer Vergangenheit regelmäßig noch als „Kavaliersdelikte” abgetan, haben sich Umweltstraftaten auf internationaler Ebene zwischenzeitlich zum drittgrößten Kriminalitätssektor „gemausert”. Hiermit nahm auch die Kritik an der seit 2008 bestehenden EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität zu. Moniert wurde u. a. eine lückenhafte strafrechtliche Durchsetzung des Umweltschutzes durch die Mitgliedstaaten. Als Reaktion präsentierte die EU-Kommission im Dezember 2021 einen neuen Richtlinienvorschlag zur Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt. Der folgende Beitrag setzt sich mit den wesentlichen Vorschriften der am 20. Mai 2024 in Kraft getretenen Richtlinie und ihren Auswirkungen auf das deutsche Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht auseinander.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-01 |
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