Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats ist die zentrale Voraussetzung einer leistungsstarken Geschäftsführungsüberwachung und damit Kernelement der internen Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften. Die aktiengesetzliche Aufteilung der Leitungs- und Überwachungsverantwortung auf Vorstand und Aufsichtsrat steht der international vorherrschenden Aufgabenkumulation in einem Organ, dem Verwaltungsrat oder Board of Directors, ggü.. Überlegungen zur Vereinheitlichung der Unternehmensverfassung mit Verankerung des Aufsichtsratsmodells im europäischen Richtlinienrecht (Strukturrichtlinie) scheiterten Anfang der 1990er Jahre. Nach wie vor hat sich das deutsche Aufsichtsratsmodell also dem Vergleich mit dem Verwaltungsrats- bzw. Board Modell zu stellen. Trotz fortschreitender Konvergenz der Verwaltungsstrukturen sind nach wie vor Unsicherheiten in Bezug auf die komparative Leistungsfähigkeit der Informationsversorgung des Aufsichtsrats erkennbar.
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