– Änderungen von Beteiligungsquoten an Unternehmen haben in der Regel Auswirkungen auf die Konsolidierung der Unternehmen im Rahmen des Konzernabschlusses.
– Auswirkungen betreffen Neu- oder Entkonsolidierungen von Anteilen verbunden mit Auf- oder Abwärtswechseln in der Stufenkonzeption der Kapitalkonsolidierung (Statuswechsel).
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