Die folgenden Ausführungen sollen der Frage nachgehen, inwieweit es dem Standardsetter hinsichtlich der vorangehend analysierten Norm gelungen ist, den gesetzten Zielvorgaben gerecht zu werden. Da im Zuge der Entwicklung des IFRS 13 nicht thematisiert wurde, wann eine Fair-Value-Bewertung von Schulden unter Einbeziehung der Zwecke der IFRS-Rechnungslegung zielführend ist, wird sich erst Kapitel 8 dieser Frage widmen. Dass Anlässe für eine Bewertung von Schulden mit dem fair value im derzeit verbindlichen Regelwerk existieren, wurde bereits dargestellt; dass der Standardsetter auch zukünftig vom Vorliegen entsprechender Anlässe ausgeht, manifestiert sich in der Verabschiedung des IFRS 13.
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