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LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.01.2009, Az.: 9 Sa 572 / 08

Einladung in VIP-Lounge eines Fußballspiels, Kündigung wegen Vorteilsnahme, Schmiergeldverbot


Norm: §§ 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG

Wenn ein Arbeitnehmer durch die Annahme einer Eintrittskarte zur VIP-Lounge eines Fußballspiels gegen das Schmiergeldverbot verstößt, berechtigt dies den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung. Es genügt dabei, dass der gewährte Vorteil allgemein die Gefahr begründet, der Annehmende werde nicht mehr allein die Interessen des Arbeitgebers wahrnehmen. Im Rahmen einer abschließend vorzunehmenden Interessenabwägung kann jedoch das Interesse des Klägers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das Arbeitgeberinteresse an einer sofortigen Beendigung überwiegen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl das Gewicht der Vertragsverletzung, wie auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die zukünftigen Chancen des Angestellten auf dem Arbeitsmarkt. Von Relevanz ist an dieser Stelle auch, ob der Angestellte durch das Geschenk motiviert tatsächlich für den Geschäftsherrn wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen getroffen hat.

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