Die Strafkammer des LG Düsseldorf hatte im Rahmen ihrer Eröffnungsentscheidung den hinreichenden Verdacht der Strafbarkeit der Angeschuldigten wegen des sog. Scalping zu beurteilen. Mit ihrem Beschluss lehnt die Kammer die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, da nach ihrer Ansicht kein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen besteht.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-26 |
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