In Deutschland obliegt die Regelung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts traditionell dem Gesetzgeber. Der Staat reguliert diesbezügliche Rechten und Pflichten in einer demokratischen Grundordnung über Gesetze, deren Einhaltung er durch hoheitlichen Zwang durchsetzt. Bei der Gesetzgebung kann zwischen einer mittelbaren und einer unmittelbaren Form unterschieden werden. Hat ein Gesetz mittelbaren Charakter, wird ein gewisser Rahmen vorgegeben, in dem legitimierte Instanzen, z.B. Ministerien und ihnen zugeordnete Behörden, die Möglichkeit zur regulierenden Tätigkeit erhalten. Demgegenüber liegt eine unmittelbare Regulierung vor, wenn durch spezielle Gesetze eine vollständige Regulierung getroffen wird. Regulierungsinstrumente können als bestimmte Handlungsalternativen vorgebende Gebote oder bestimmte Handlungsalternativen ausschließende Verbote formuliert werden. Insbesondere im Bereich des Kapitalmarkts wird seitens des Gesetzgebers eine vglw. starke Regulierung vorgenommen, was sich nicht zuletzt am 10-Punkte-Programm der Bundesregierung zeigt.
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