Der Einsatz von Zweckgesellschaften als Mittel zur bilanzpolitischen Gestaltung ist durch die Finanzmarktkrise 2008/20091 wieder in den Vordergrund der (konzernbilanzrechtlichen) Diskussionen gerückt, da u. a. mittels Zweckgesellschaften durchgeführte außerbilanzielle Geschäfte zur Notlage diverser Kreditinstitute beigetragen haben. Die seither wieder verstärkte Aufmerksamkeit, die den Zweckgesellschaften zuteilwird, verdeutlicht ein Blick in die Presse:
• „Die Schieflagen der IKB Deutsche Industriebank und der SachsenLB haben die Zweckgesellschaften der deutschen Banken in Verruf gebracht. Über die Conduits haben sie auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt spekuliert und viel Geld verloren.“
• „Die Deutsche Bank hat offenbar Zweckgesellschaften mit einem größeren Volumen als bisher bekannt war. Es geht um rund 38 Milliarden Euro. Die Deutsche Bank habe für verschiedene Zweckgesellschaften, die sich über kurzfristige Titel refinanzieren, Liquiditätsfazilitäten und in geringerem Maße auch Garantien übernommen, sagte ein Sprecher.“
• „Jenseits von Bankbilanzen, Geldmarktfonds und Hedge Fonds führen Zweckgesellschaften ein weitgehend unreguliertes Eigenleben. Die EU sieht das als Gefahr für den gesamten Finanzsektor und will eingreifen.“
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