Redaktioneller Leitsatz:
Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung von Adressen ist nicht bereits dadurch anzunehmen, weil ein werbendes Unternehmen an diese Adressen Werbung versenden möchte.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2026.01.15 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2196-9817 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-01-07 |
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