Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) behauptet: Durch diesen Entwurf „werden die Vorzüge der Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung bewahrt… Hierzu bestehen im Übrigen gegenwärtig auch keine alternativen Gestaltungsmöglichkeiten“. Nur gegen diese beiden Feststellungen, nicht gegen die Einzelheiten des beabsichtigten BilMoG, richtet sich der folgende Beitrag. Die Begründungen in den Referentenentwürfen deutscher Gesetze fühlen sich selten der Wahrheit vollständig verpflichtet oder gar daran gehalten, den Erkenntnisstand in den Steuerwissenschaften zu beachten. Diese Behauptung sei im Folgenden in Antworten auf zwei Fragen belegt:
1. Worin bestehen „die Vorzüge der Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Jahresabschlusses für die steuerliche Gewinnermittlung“? – Teil 1 des Beitrags.
2. Gibt es tatsächlich bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Handelsbilanzrecht „gegenwärtig … keine alternativen Gestaltungsmöglichkeiten“? – Teil 2 des Beitrags.
Seiten 283 - 300
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