Der Beitrag befasst sich mit der immer stärker in den Fokus geratenden Tax Compliance. Insbesondere vor dem Hintergrund des Schreibens des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2016, in welchem ein bestehendes innerbetriebliches Kontrollsystem als Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit bei § 153 AO angesehen wird, hat die Tax Compliance an Praxisrelevanz gewonnen und zahlreiche Unternehmen beschäftigen sich mit der Einführung und Etablierung einer solchen und der Fragestellung, welche konkreten Anforderungen an ein innerbetriebliches anerkanntes Kontrollsystem seitens der Finanzbehörden zu stellen sind. Dieser Artikel befasst sich zunächst damit, was man unter dem Begriff Tax Compliance generell versteht und gibt einen Überblick über den § 153 AO. Anschließend wird das Handlungsmotiv des Bundesfinanzministeriums für den Anwendungserlass, welcher für großes mediales Echo in der Compliance-Literatur gesorgt hat, dargestellt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ob der Verwaltungserlass des Bundesfinanzministeriums tatsächlich ausreichend ist, um die bislang bestehende Rechtsunsicherheit zum subjektiven Tatbestand des § 153 AO zu beseitigen. Abschließend wird die Möglichkeit einer Ausgestaltung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems dargestellt. Abgerundet wird der Beitrag mit einem Fazit und der persönlichen Einschätzung der Autorin.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2018.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-29 |
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