Besonders von nach HGB bilanzierenden Unternehmen werden der Umfang und der mit der Erstellung der Notes nach IFRS verbundene Aufwand regelmäßig völlig unterschätzt. Im Vergleich mit Bilanzierungs- und Bewertungsfragen in Bilanz und GuV wurde der Anhang im HGB häufig als unwichtig angesehen, oftmals verbunden mit dem Ziel, die Formulierungen des Vorjahres wieder zu verwenden und generell möglichst wenig offen zu legen.
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