Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf der Bundesregierung eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ (Verbandssanktionengesetz) beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Bislang konnten Straftaten, die aus Unternehmen heraus begangen wurden, nach geltendem Recht lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gegenüber dem Unternehmen geahndet werden. Diese Straftaten waren dann auch der Höhe nach begrenzt. Ein Unternehmensstrafrecht im eigentlichen Sinne gab es bislang in Deutschland nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2020.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-03 |
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