Bei Auftreten einer Nichtkonformität und/oder Non-Compliance sollte die Organisation:
a) auf die Nichtkonformität und/oder Non-Compliance reagieren und ggf:
– Maßnahmen ergreifen, um sie zu steuern und korrigieren; und
– die Konsequenzen bewältigen;
b) den Bedarf für Maßnahmen zur Beseitigung der Grundursachen von Nichtkonformität und/oder Non-Compliance einschätzen, um deren erneutes Auftreten an dieser oder anderer Stelle zu verhindern, durch:
– Bewerten der Nichtkonformität und/oder Non-Compliance;
– Bestimmen die Ursachen für Nichtkonformität und/oder Non-Compliance;
– Bestimmen, ob ähnliche Nichtkonformitäten und/oder Non-Compliances bestehen oder möglicherweise auftreten könnten;
c) Umsetzen notwendiger Maßnahmen;
d) Prüfen der Effizienz von korrigierenden Maßnahmen; und
e) Vornehmen von Änderungen am Compliance-Management-System, falls notwendig.
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