Der Regierungsentwurf (RegE) des BilMoG intendiert eine maßvolle Annäherung des Handelsbilanzrechts an die IFRS. Das „modernisierte“ HGB-Bilanzrecht soll zu einem Regelwerk ausgebaut werden, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Die Informationsfunktion des Jahresabschlusses soll durch die Reform des HGB gestärkt werden. Auch nach der Umsetzung des RegE wird eine wesentliche Funktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses die Ausschüttungsbemessung sein. Als weiterer „mittelstandsfreundliche[r] Eckpfeiler der handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften“ bleibt der Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 S. 1 EStG) bestehen. Folglich könnten sich die durch IFRS induzierten Änderungen des Handelsbilanzrechts vorbehaltlich zwingender steuerrechtlicher Vorschriften und des steuerlichen Bewertungsvorbehalts (§ 5 Abs. 6 EStG) auf die steuerliche Gewinnermittlung auswirken.
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