Die Rechtsanwendung besteht zu einem Großteil aus der Aufklärung von Tatfragen. Da es sich bei den IFRS um eine (bilanz-)rechtliche Materie handelt, steht auch der Anwendung dieser Vorschriften stets die Aufarbeitung der zu beurteilenden Geschehnisse voran. Im Wege der Subsumtion ist die für den Sachverhalt passende Rechtsnorm zu finden. Dabei muss der Anwender bei Auslegungsfragen insbesondere die wirtschaftlichen Zusammenhänge des in Rede stehenden Sachverhalts verstehen, um zu einer zweckadäquaten Interpretation zu gelangen – auch wenn die bilanzielle Abbildung auf Normen und nicht auf betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen fußt.
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