Die seit 2021 tätige AG bemühte sich zunächst, die dem geltenden Recht zugrundeliegende Systematik herauszuarbeiten, stieß dabei aber an etliche Grenzen. Das Gesetz dient zum Teil gegensätzlichen Interessen, ist zielorientiert ausgerichtet, aber nicht durchweg mit angrenzenden Rechtsgebieten harmonisiert. Zudem fehlen klare und praktikable Begriffe. Die Erkenntnis von Unsicherheit erweiterte das Arbeitsfeld der AG. Sie bemüht sich auf der Basis und in Weiterentwicklung der dem Reformgesetz 2017 zugrundeliegenden Zwecke auch um die Entwicklung konsistenter Gesamtüberlegungen.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-10-20 |
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