Repräsentieren die vorliegenden Jahresabschlüsse die Unternehmenssituation für den Abschlussleser nicht angemessen, kann die freiwillige oder verpflichtende Erstellung von Als-ob-Abschlüssen erforderlich werden. Dies kann aus betriebswirtschaftlicher Sicht in folgenden Situationen der Fall sein, in denen oftmals fiktive Darstellungen zu Vergleichs-, Planungs-, Entscheidungs- oder Analysezwecken erstellt werden:
– Veränderungen der Unternehmensstruktur,
– Börsengang eines Unternehmens, welches noch nicht drei Jahre in der Rechtsform der AG bestanden hat,
– erstmalige (interne) Berücksichtigung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze,
– erstmalige Aufstellung eines Konzernabschlusses.
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