Aufgrund der geforderten wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei Anwendung der Rechnungslegung nach IFRS sind die verpflichtenden Gliederungs- und Ausweisvorschriften im Vergleich zur handelsrechtlichen Rechnungslegung für die Abschlussbestandteile Bilanz, GuV und Segmentberichterstattung deutlich geringer. In der Gesamtheit muss der Abschluss aber entscheidungsnützliche Informationen liefern, so dass die Unternehmen ein großes Augenmerk auf die Ausgestaltung des Abschlusses legen und die über die Mindestposten hinausgehenden freiwilligen Posten und Zwischengrößen treffend wählen müssen. Bezüglich der Bilanz ist eine Gliederung der Aktiva und Schulden nach Fristigkeiten vorzunehmen, wobei eine Unterteilung nach dem normalen Geschäftszyklus bzw. der 12- Monats-Regel vorzunehmen ist. Die empirische Studie konnte für die Frage, ab welcher Wesentlichkeitsschwelle ein gesonderter Postenausweis erfolgen sollte, quantitative Werte aus den untersuchten Abschlüssen herausarbeiten. So liegt der Median für den kleinsten freiwillig Posten auf der Aktivseite im Verhältnis zur Bilanzsumme bei 1,8%, auf der Passivseite bei 2,6%, wobei die Streuung jedoch erheblich ist. Dies wird auch daran deutlich, dass die Anzahl der Bilanzpositionen zwischen 19 und 47 mit einem Mittelwert von knapp 30 schwankt. Die These, dass im Zeitverlauf es zu einer Annäherung der Bilanzgliederungen kommt, konnte im Jahresvergleich zum Geschäftsjahr 2007 nicht bestätigt werden, da die Anzahl der Positionsvielfalt im Geschäftsjahr 2008 noch geringfügig zugenommen hat.
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