Der Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste in der EU wird von fünf Richtlinien gebildet, nämlich der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 07. 03. 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangs-RL), Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 07. 03. 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungs-RL), Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 07. 03. 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmen-RL), Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienst- RL) und Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutz-RL für elektronische Kommunikation) (zusammen „Rahmenrichtlinie und Einzelrichtlinien“ genannt). § 109a TKG dient der Umsetzung von Art. 4 der geänderten Datenschutz-RL für die elektronische Kommunikation.
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