Im EU-sekundärrechtlichen Rahmen zum Telekommunikationsrecht sind im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Informationen gem. Art. 5 Rahmen-RL und beim Konsultationsverfahren gem. Art. 6 Rahmen-RL Vorschriften zum Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen niedergelegt. Zudem sind Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse u. a. über europäische Grundrechte (hauptsächlich die Eigentums- und Berufsfreiheit) geschützt.
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